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Kennzeichnungspflicht für Polizisten?
Anarchistisch Syndikalistische Jugend – Leipzig
On-line gesetzt am 30. Januar 2011
zuletzt geändert am 16. Dezember 2010

Immer wieder passiert es, dass es am Rande einer Demonstration zu Ausschreitungen durch die Polizei kommt und zufällig eine Kamera einen besonders krassen Fall von Polizeigewalt festhält. Schnell werden dann die bürgerlichen Skandal-JournalistInnen wach und für einen Tag sind die Medien voll vom dummerweise nicht identifizierbaren „Schlägerpolizisten“. In Zeiten in denen sich auf Demos nicht nur die üblichen „linken Chaoten“ aufhalten, sondern auch das bürgerliche Lager entdeckt hat, dass man nicht alles, was einem von Oben vorgegeben wird, einfach Schlucken muss, führt das zu einem beachtlichen Aufschrei. Häufig wird in diesem Zusammenhang die Kennzeichnungspflicht von PolizeibeamtInnen gefordert. Aber was ist der tatsächliche Nutzen davon?

Vorab das Positive. Tatsächlich kann die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung den einzelnen Bullen davon abhalten, beispielsweise auf Menschen einzuschlagen, die bereits am Boden liegen oder ähnliches. Wirklich extreme Misshandlungen könnten damit in vielen Fällen eventuell verhindert werden. So viel das ist, aber da hört das Positive auch schon auf.
Die meisten Fälle, in denen es zu Verletzungen bei DemonstrantInnen oder Unbeteiligten kommt, sind aber keineswegs solche, in denen PolizistInnen rechtlich belangt werden können. Mag ihr Vorgehen aus menschlicher Sicht noch so gewalttätig und unangemessen gewesen sein. Der Schlagstockeinsatz ist, genauso wie der Gebrauch von Wasserwerfern, Tränengas und Reiterstaffeln, vom Gesetzgeber vorgesehen. Er wird auch von den Parteien, die sich in den Parlamenten jetzt großmütig für die Kennzeichnungspflicht einsetzen, kein bisschen in Frage gestellt. Im Gegenteil, wie aus Gesetzesinitiativen und Anträgen hervorgeht, geht es häufig nur darum „das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.“

Die Intention ist also nicht, den Staat weniger repressiv zu gestalten, sondern nur seine Gewalt zu verschleiern. Dass sie dabei die Trennung vom Staat mit seinen Organen und Bevölkerung (hier in der Form „Polizei und Bevölkerung“) weiter verstärken, scheint diesen Parteien egal zu sein und zeigt wie demokratisch doch der Rechtsstaat ist, in den hier wieder Vertrauen gewonnen werden soll.

Hier stellt sich die Frage ob es nicht sogar sinnvoller ist, die BürgerInnen erkennen die Polizei als das was sie ist, nämlich ein brutaler Repressionsapparat zur Durchsetzung der herrschenden, kapitalistischen Ordnung und halten sie nicht für ihren Freund und Helfer.
Die Kennzeichnungspflicht mag ein kleiner Schritt sein, um extreme Einzelschicksale zu verhindern. Am grundlegenden Problem, dass es gesetzlich gedeckt ist, dass Menschen andere mit Waffen bedrohen und verletzen dürfen, ändert sich dadurch jedoch nichts.

Es ist nun einmal so, dass die meisten Verletzten und der Großteil dessen, was wir Polizeigewalt nennen schlichtweg legal und von den Machthabenden gewollt ist.